Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung (GE) ist für alle Angelegenheiten zuständig und entscheidungsbefugt, die nach der Geschäftsverteilung dem Fachbereich „Gemeindeentwicklung“ zugeordnet ist soweit nicht nachfolgend anders geregelt:

 

  • Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans sowie der gemeindlichen Bebauungspläne
  • Alle Fragen der Landesplanung und der Raumordnung
  • Die Festlegung der Ortslagenabrundungssatzungen
  • Fragen der Flurbereinigung
  • Planung von Windkraftkonzentrationszonen
  • Beschlüsse über Veränderungssperren
  • Gemeindliche Straßenbeleuchtung
  • Errichtung von Elektroladestationen
  • Projekte der Leader-Förderung
  • Projekte der Dorferneuerung
  • Weiheranlage Blankenheim
  • Freilinger See
  • Sondernutzung im öffentlichen Bereich
  • Regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur
  • IEK
  • Alle Angelegenheiten des Denkmalschutzes
  • Gebäudemanagement
  • Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei Bauvorhaben von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung
  • Klimaschutz- und Energiesparkonzepte
  • Bau, Betrieb, Unterhaltung und Erweiterung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aller Art

Unsere Mitglieder im Ausschuss