Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung (GE) ist für alle Angelegenheiten zuständig und entscheidungsbefugt, die nach der Geschäftsverteilung dem Fachbereich „Gemeindeentwicklung“ zugeordnet ist soweit nicht nachfolgend anders geregelt:
- Weiterentwicklung des Flächennutzungsplans sowie der gemeindlichen Bebauungspläne
- Alle Fragen der Landesplanung und der Raumordnung
- Die Festlegung der Ortslagenabrundungssatzungen
- Fragen der Flurbereinigung
- Planung von Windkraftkonzentrationszonen
- Beschlüsse über Veränderungssperren
- Gemeindliche Straßenbeleuchtung
- Errichtung von Elektroladestationen
- Projekte der Leader-Förderung
- Projekte der Dorferneuerung
- Weiheranlage Blankenheim
- Freilinger See
- Sondernutzung im öffentlichen Bereich
- Regionale und überregionale Verkehrsinfrastruktur
- IEK
- Alle Angelegenheiten des Denkmalschutzes
- Gebäudemanagement
- Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde bei Bauvorhaben von grundsätzlicher städtebaulicher Bedeutung
- Klimaschutz- und Energiesparkonzepte
- Bau, Betrieb, Unterhaltung und Erweiterung von Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen aller Art