Ein Antrag den ich sehr begrüße.
Aktuell gab es in 3sat einen Beitrag zu diesem Thema in dem unerträglichen Bildern gezeigt wurden. Millionen Tiere werden jedes Jahr quer durch Europa transportiert, bis nach Nordafrika.
Rinder und Schafe sind oft tage- oder wochenlang eingepfercht auf Lastwagen und bei der Ankunft in den Zielländern werden ihnen bei lebendigem Leib die Augen ausgestochen und auf bestialische Weise gequält.
Hier der Link zur Sendung die nichts für schwache Nerven ist.
https://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=71099
In ihrem Antrag fordert die FDP-Bundestagfraktion die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass die Regelungen der EU-Verordnung zum Tiertransportrecht mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden. Vor allem dann, wenn sich dieser außerhalb der EU befindet. Transporte lebender Tiere zu Zielen außerhalb der EU, die nicht die EU-Mindeststandards des Tierschutzes einhalten, müssten verhindert werden, heißt es in dem Antrag, der am Donnerstag in erster Lesung beraten wurde. Auf EU-Ebene müsse die Regierung darauf hinwirken, dass Kontrollen stattfinden. Notfalls müsse durchgesetzt werden, dass die Tiere transportfähig sind.
Hier der Antrag:
Unwürdige Tiertransporte stoppen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Schutz des Wohlbefindens von Tieren europaweit stellt ein „im Allgemeininteresse liegendes legitimes Ziel“ dar. Der Tierschutz ist in Deutschland darüber hinaus verfassungsrechtlich durch Art. 20a GG abgesichert.
Gerade in den Sommermonaten kommt es an den südlich gelegenen Außengrenzen der Europäischen Union immer wieder zu unwürdigen Zuständen für transportierte Tiere. Teilweise stehen Tiertransporter mehrere Tage bei Tagestemperaturen von über 40 Grad an den Grenzübergängen. Die transportierten Tiere müssen dadurch unnötiges Leid ertragen – viele Tiere überstehen die lange Beförderung nicht.
Die technischen Bedingungen in Transportfahrzeugen haben sich in den vergangenen Jahren stets verbessert. Gleichwohl können dem Wohlbefinden der Tiere entsprechende Bedingungen in Extremfällen nicht sichergestellt werden.
Darüber hinaus werden Schlachttiere, die aus der Europäischen Union – auch aus Deutschland – ins außereuropäische Ausland exportiert werden, nach wie vor unter unwürdigen Bedingungen von Schiffen und LKW geladen sowie unter Zufügung unnötigen Leids geschlachtet. Trotz der erheblichen Transportverbesserungen innerhalb der EU und der Streichung zahlreicher Exportsubventionen, haben sich die Bedingungen für die Tiere in zahlreichen außereuropäischen Mast- und Schlachthöfen kaum verbessern.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- sicherzustellen, dass die tiertransportrechtlichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werden, insbesondere auch dann, wenn sich dieser außerhalb der Europäischen Union befindet;
- Lebendtierexporte an Ziele außerhalb der Europäischen Union, die nicht die europarechtlichen Mindeststandards zum Schutz der Tiere einhalten, durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden;
- auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass Kontrollen nach Artikel 28 der Verordnung (EG) 1/2005 i.V.m. Artikel 45 der Verordnung (EG) 882/2004 durchgeführt und nötigenfalls Maßnahmen zur Sicherung der Transportfähigkeit von Tieren durchgesetzt werden.
Berlin, den 16. Januar 2018
Christian Lindner und Fraktion